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ArbG Cottbus, 10.06.2009 - 2 Ca 16/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArbG Cottbus
§ 154 BGB, § 14 TzBfG
Unterschiedliche Abwicklungsverträge, Aufhebungsverträge; Verlängerung der Kündigungsfrist ist keine Befristung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags bei lediglich vorübergehenden Bestehen des betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung; Unterscheidung zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 10.06.2009 - 2 Ca 16/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 13 Sa 1393/09
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 13 Sa 1393/09
Folgen des Verlängerns der Kündigungsfrist
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 10.06.2009 - 2 Ca 16/09 - abgeändert.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Cottbus vom 10.06.2009 - 2 Ca 16/09 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2008 bis zum Ablauf des 31.03.2009 fortbestand.